Eigenentwicklung von Fließgewässern
Sie wollen ein Fließgewässer 2. Ordnung in einen naturnahen Zustand bringen? Gerne berate ich Sie bei diesem Vorhaben. Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit den Behördenträgern, sowie bei der Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG). Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen oder Sorgen zu diesem Thema haben, bin ich jederzeit für Sie da.
Benötigen Sie Hilfe bei der naturnahen Gestaltung eines Standgewässers z.B. eines Zier- oder Nutzteiches, dann können Sie sich ebenfalls an mich wenden.
Ökologische Baubegleitung
Für Gewässerentwicklungsmaßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässer 1. und 2. Ordnung.
Koordinierung von Gewässerentwicklungskonzepten
Ich übernehme für Sie die Fachkontrolle und Prüfung auf Plausibilität der Gewässerentwicklungsmaßnahmen.
Beratung zu allgemeinen Themen nach Wunsch
Sie haben Fragen rund ums Wasser? Egal ob Sie Beratung zum Thema Neophyten und Neozoen, Stoffbelastungen und deren Wirkung im Gewässer, Kolmation der Gewässersohle, Einfluss des Klimawandels auf Fließgewässer oder Niedrigwasser haben wollen, vereinbaren Sie einen Termin und ich werde Sie ausführlich über Ihr Anliegen aufklären.